Falls sie spezielle Informationen
haben wollen, schicken sie uns bitte eine Email.
1. Ziele
2.
Informationen zu unserem Service
3. Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
II. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber
und Foto-Designer
III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
IV. Ergänzende Sonderbestimmungen
V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Ziele
Unsere Ziele sind Ihre Interessen den
Betrieb oder ihr Produkt in angemessener Form zu repräsentieren z. B.: durch
die Gestaltung von ihrem Logo, Visitenkarten, Briefpapier bis hin zur eigenen
Internetpräsentz. Dabei ist es uns ein großes Anliegen alles so zu gestalten,
daß sich bei allen ihren Veröffentlichungen ihr Betrieb oder Produkt im Sinne
ihres Images wiederfindet.
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2.
Informationen zu unserem Service
- Erstellen von Bildmaterial (Fotos, digitale
Bildbearbeitung)
- Einscannen von vorhanden Bildern
- Gestaltung von Logos, Briefbögen,
Präsentationen
- Homepagegestaltung
Durch enge Zusammenarbeit von espedesign
und IQSoft können wir auch Betrieben die
Möglichkeit anbieten, sich für den Einstieg in das Internet einzurichten und
ihr vorhandenes System auf den aktuellen Stand bringen.
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3. Geschäftsbedingungen
BFF-Geschäftsbedingungen für Foto-Design
(Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freischaffenden
Foto-Designer (AGBFF): Neufassung vom 24. Juni 1983. Unverbindliche Empfehlung
des BFF, Bund Freischaffender Foto-Designer e. V., zur Fassung der allgemeinen
Geschäftsbedingungen, angemeldet beim Bundeskartellamt Berlin.)
I. Allgemeines
Die AGBFF gelten für alle vom Foto-Design übernommenen Aufträge in den
Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im
Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
"Fotografien" im Sinne der AGBFF sind sämtliche Werke des
Foto-Designers, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen
Form sie vorliegen (z. B. Abzug, Diapositiv, Negativ, sonstige Bildträger).
Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen des
Foto-Designers. Sie können von ihm gesondert in Rechnung gestellt werden,
soweit sie in dem erteilten Fotoauftrag nicht enthalten sind und vom
Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten Spesen usw.)
gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
Alle vom Foto-Designer berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen
sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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II. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber
und Foto-Designer
Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und
Foto-Designer ist die Abtretung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den
Auftraggeber. Als Urheber ist der Foto-Designer alleiniger Inhaber aller
Verwertungsrechte an seinem Werk.
Der Foto-Designer überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche
Nutzungsrecht zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber
hinausgehender Nutzungsrechte (z. B. räumlich, sachlich oder zeitlich
unbeschränkte Nutzungsrechte) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Foto-Designers. Entgegenstehende Vereinbarungen
bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Bei Verwendung seines Werkes hat der Foto-Designer Anspruch, als Urheber
benannt zu werden.
Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion auf andere Bildträger
bedarf - soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht - der
Zustimmung des Foto-Designers.
Der Auftraggeber stellt dem Foto-Designer nach Veröffentlichung
Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.
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III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrtragung
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2
Wochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Foto-Designer
eingegangen sein. Danach gilt das Werk in bezug auf offene Mängel als
vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht erkennbare Mängel gilt
die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten gerechnet ab der Abnahme.
Der Foto-Designer verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages
größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadenersatzansprüche gegen den
Foto-Designer sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich;
der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
Fotografien sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender.
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IV. Ergänzende Sonderbestimmungen
A. Für Aufträge, neue Fotografien zu schaffen:
- Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht vom Foto-Designer zu vertreten
sind, nicht ausgeführt, so kann der Foto-Designer - ohne daß es eines
Schadensnachweises bedürfte - ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des
vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus dem
Foto-Designer nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht
dem Foto-Designer das Volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag,
wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von dem Foto-Designer
begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein schaden sie
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
- Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus vom
Foto-Designer nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z.
B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei
Außenaufnahmen usw.) so kann der Foto-Designer verlange, daß sich das
Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
- Der Foto-Designer ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags
erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt
auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen
übernimmt der Foto-Designer nicht.
- Gehen Fotografien trotz größter Sorgfalt des Foto-Designers unter, ohne
daß er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch
nicht; er ist in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung z einem vom Auftraggeber
zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, daß der
Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat.
B. Für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien,
die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden:
Der Foto-Designer überträgt nur Nutzungsrechte. Die Fotografien bleiben
sein Eigentum.
Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich
und auf eigene Kosten wieder an den Foto-Designer zurück. Nicht verwendete
Fotografien sind innerhalb eines Monats nach Eingang dem Foto-Designer
zurückzusenden.
Werden Fotografien trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht
zurückgesandt oder gehen sie unter, ohne daß der Foto-Designer dies zu
vertreten hat, so ist er berechtigt, eine Verlustgebühr zu berechnen. Diese
beträgt für jedes fotografische Unikat (z. B. Negativ, Diapositiv,
Sofortbildoriginal, Fotomontage) das fünffache des vereinbarten Honorars,
mindestens aber DM 1.000,-.
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V. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist
für beide Teile der Geschäftssitz des Foto-Designers.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand
des Geschäftssitzes des Foto-Designers vereinbart, sofern der Foto-Designer
und der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechtes oder ein öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind. Sofern der
Auftraggeber und /oder der Foto-Designer nicht Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen sind, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
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